Schnelle Rückzahlung der Bafög-Schulden: Teilerlass
Jeder Student, der Anspruch auf Bafög hat und diesen Anspruch auch nutzt, muss mit teilweise enormen Bafög-Schulden rechnen. Die Rückzahlung erfolgt in Raten, erstmalig fünf Jahre nach Förderungshöchstdauer.
Ein Studium verlangt dem Studierenden viel Zeit ab. Geht man neben dem Studium noch jobben, weil man sich den Lebensunterhalt anderenfalls nicht leisten könnte, so leidet das Voranschreiten der Ausbildung. Dabei sind die meisten Studenten auf Nebenjobs angewiesen, immerhin setzen einige Studiengänge sogar Gebühren voraus. Doch selbst wenn das Studium kostenfrei ist, so müssen dennoch andere Kosten gedeckt werden, beispielsweise die Mietkosten inklusive Nebenkosten wie Strom und Gas, der Telefonanschluss, die Handyrechnung, Lebensmittel, Freizeitausgaben und nicht zuletzt Lehrmaterialien wie Kopien und Lehrbücher.
Aus diesem Grund sollte bereits zu Beginn des Studiums geprüft werden, ob Bafög-Anspruch besteht. Die Bewilligung der Ausbildungsförderung erfolgt in Abhängigkeit vom Elterneinkommen. Studenten, die eine eigene Wohnung mieten sowie über eine eigenständige Kranken- und Pflegeversicherung verfügen, können die Höchstförderung in Höhe von derzeit 648 € erhalten. Doch auch Studenten, die noch bei den Eltern wohnen und familienversichert sind, bekommen Bafög, solange das Elterneinkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet.
Der Bezug von Bafög sieht in der Regel eine Rückzahlung des Staatsdarlehens vor. Eine Ausnahme bilden hier jedoch Bafög-berechtigte Schüler, die Bafög als Vollzuschuss empfangen. Für alle anderen Bafög-Bezieher wird die Schuldhöhe auf 10.000 Euro begrenzt. Wer zu Beginn der Rückzahlung über ein geringes Einkommen verfügt, kann die Rückzahlfrist der Bafög-Schulden auf Antrag aufschieben. Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten von mindestens 315 €. Sollte jedoch die Möglichkeit bestehen, eine größere Summe auf einmal zurückzuzahlen, so wird ein Nachlass der Restschuld von bis zu 50,5 % gewährt. So kann es sich sogar lohnen, für die sofortige Rückzahlung einen Kretit aufzunehmen.
Des Weiteren werden die Bafög-Schulden verringert, wenn der/die Studierende besonders gute Studienleistungen erbracht oder aber das Studium besonders schnell abgeschlossen hat. Der Teilerlass bei Kindererziehung hat seit dem 31.12.2009 seine Gültigkeit verloren.
11.06.2010